Rechtsanwältin Anika Feger wurde von verschiedenen Unternehmen als externe Vertrauensanwältin (auch Ombudsperson genannt) mandatiert. Die Mitarbeiter dieser Mandanten (und je nach Umfang der Beauftragung auch Dritte) können über die von Rechtsanwältin Anika Feger hierfür eingerichtete externe Hinweisgeberstelle (auch Whistleblowing-Hotline genannt) Hinweise zu schwerwiegenden Verstößen gegen Gesetze oder Richtlinien abgeben. Die Kosten für die Bearbeitung von Hinweisen, die bei der externen Hinweisgeberstelle eingehen, werden von den jeweiligen Mandanten getragen. Für die Hinweisgeber ist die Nutzung der externen Hinweisgeberstelle kostenfrei.
Die von den Hinweisgebern zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers an die jeweiligen Mandanten weitergeleitet. Über das externe Hinweisgebersystem können Hinweisgeber vertraulich Hinweise unter Wahrung der Anonymität abgeben. Die zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden streng vertraulich behandelt. Die externe Vertrauensanwältin ist dem Hinweisgeber gegenüber zur anwaltlichen Verschwiegenheit verpflichtet, in ihrer Funktion unabhängig und unterliegt somit keinen Weisungen des Mandanten.
Mitarbeiter von Unternehmen dürfen das externe Hinweisgebersystem nicht ausnutzen, um mittels nicht der Wahrheit entsprechender Hinweise Dritte vorsätzlich zu schädigen. In einem solchen Fall wird die Anonymität des Hinweisgebers nicht geschützt. Außerdem drohen dann arbeitsrechtliche Sanktionen wie auch Schadensersatzforderungen. Die Meldung eines Anfangsverdachts ist hiervon ausdrücklich nicht umfasst, bei dem sich erst im Rahmen weiterführender Ermittlungen herausstellt, dass dieser nicht begründet ist.
Mit der Beantwortung der folgenden Frage starten Sie das Hinweisgebersystem. Diese Angabe ist erforderlich, da wir nur Hinweise oder Anfragen bearbeiten, die sich auf unsere Mandanten beziehen, die Rechtsanwältin Anika Feger als Ombudsperson beauftragt haben.