Umfassende und praxisorientierte Compliance-Expertise als Mehrwert für Ihre unternehmerische Verantwortung
Umfassende und praxisorientierte Compliance-Expertise als Mehrwert für Ihre unternehmerische Verantwortung
Das Compliance Law Office – FEGER RECHTSANWÄLTE (der Kanzlei-Inhaberin Rechtsanwältin Anika Feger) ist eine ausschließlich auf Compliance spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zu den Mandanten zählen, neben börsennotierten Aktiengesellschaften mit Hauptsitz in Deutschland und Tochtergesellschaften sowie Zweigniederlassungen weltweit, überwiegend Mittelstandsunternehmen.
Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung der in der Kanzlei Compliance Law Office - FEGER RECHTSANWÄLTE tätigen Rechtsanwälte u.a. durch Inhouse-Tätigkeiten im Bereich Legal und Compliance von Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen und die dadurch vorhandenen Kenntnisse über interne Prozessabläufe erhalten Sie eine praxisorientierte institutsspezifische Beratung.
Durch die ausschließliche Spezialisierung auf Compliance und die damit verbundenen rechtlichen Schnittstellen wird Ihnen auf der Grundlage dieses Kanzleikonzeptes eine Beratungsqualität auf höchstem fachlichen Niveau geboten.
Die Spezialisierung gewährleistet eine stets aktuelle Kenntnis sämtlicher Mitarbeiter des Compliance Law Office – FEGER RECHTSANWÄLTE zu neuen rechtlichen Anforderungen im regulatorischen Umfeld. Hierdurch können Sie frühzeitig und umfassend zu den damit verbundenen Auswirkungen auf Ihre operativen Prozesse beraten werden.
Bei unseren Mandanten handelt es sich unter anderem um Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kreditinstitute, Zahlungsdienstleister, Finanzportfolioverwalter, FinTechs, Industrie- und Handelsunternehmen, Versicherungsunternehmen, Stiftungen, Anstalten öffentlichen Rechts, Kommunalunternehmen und Verbände.
Aufgrund unserer Spezialisierung auf Compliance begleiten wir Unternehmen auch im Umgang mit sensiblen Themen. Deshalb verzichten wir vollständig auf die Veröffentlichung von Referenzunternehmen auf unserer Homepage. Bei Interesse an unseren Beratungsleistungen stellen wir Ihnen gerne, entsprechend der von Ihnen benötigten Compliance-Expertise, unsere Referenzen in einem persönlichen Gespräch vor.
Unsere Beratungsleistungen umfassen nicht die prozessuale Vertretung von Mandanten vor Gericht. Ebenfalls nicht angeboten wird ein Outsourcing von Compliance-Funktionen (z.B. des Compliance-, Geldwäsche- oder Datenschutz-Beauftragten). Gerne unterstützen wir Sie jedoch beim Aufbau einer eigenen Compliance-Funktion in Ihrem Unternehmen und bieten in diesem Zusammenhang Inhouse-Schulungen und Workshops für die Vermittlung der erforderlichen Sachkunde Ihres künftigen Compliance-Beauftragten an.
Implementierung eines Hinweisgebersystems / einer Whistleblowing-Hotline und Übernahme der Funktion als externe Vertrauensanwälte / Ombudspersonen. Für Hinweisgeber besteht insoweit die Möglichkeit der Abgabe von Hinweisen über unser Hinweisgebersystem, mit dem die Anonymität sichergestellt ist. Beratung zu den neuen gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes in Bezug auf die Pflicht zur Implementierung eines Hinweisgebersystems nebst Schulungen zur Implementierung eines Hinweisgebersystems und den gesetzlichen Vorgaben sowie zur Vermittlung der Sachkunde.
Beratung zum Aufbau einer Compliance-Abteilung unter Berücksichtigung der erforderlichen Compliance-Funktionen. Schulungen und Workshops für Compliance-Beauftragte zur Vermittlung der Sachkunde, wie z.B. für die Durchführung von Compliance-Risikoanalysen, die Implementierung von Compliance-Prüfungen oder die Erstellung von Compliance-Jahresberichten.
Implementierung von Compliance Management Systemen gemäß dem internationalen Standard ISO 37301 (ehemals ISO 19600) sowie dem Standard ISO 37001 zu Anti Korruptions Management Systemen. Vorbereitung auf Zertifizierungen durch zugelassene Zertifizierungsstellen.
Workshops zu Compliance-Risikoanalysen und Durchführung von Assessments zur Ermittlung von Compliance-Risiken. Ausarbeitung von aus der Compliance-Risikoanalyse abgeleiteten Handlungsempfehlungen zur Reduzierung von Compliance-Risiken.
Aufbau eines Compliance-Richtlinienmanagements unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Compliance-Risikoanalyse. Implementierung eines Rechtsmonitoring zur Sicherstellung der Aktualität der erforderlichen Compliance-Richtlinien.
Ausarbeitung von aus der Compliance-Risikoanalyse abgeleiteten Compliance-Kontrollkonzepten zur Reduzierung von Compliance-Risiken und Implementierung von Compliance-Prüfungen.
Durchführung von Internen Untersuchungen / Internal Investigations zur Identifizierung strafbarer Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten inklusive einer gerichtsverwertbaren Sachverhaltsaufarbeitung und Berichtserstellung. Je nach Umfang ggf. Durchführung in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern.
Durchführung von Compliance-Schulungen und Workshops zu relevanten Compliance-Themen (z.B. Management-Workshop zur Compliance-Kultur im Unternehmen oder Schulungen zum Hinweisgeberschutzgesetz, Implementierung eines Compliance Management Systems, Publizitätspflichten von börsennotierten Aktiengesellschaften, Kartellrechts-Compliance, Geldwäsche-Prävention, Sanktionen und Embargos, Datenschutz, IT-Compliance oder Verhaltensempfehlungen bei Durchsuchungen).
Bei einer Teilnehmeranzahl von bis zu 10 Personen besteht die Möglichkeit zur Durchführung der Schulungen und Workshops im modernen Konferenzraum in unseren Kanzleiräumlichkeiten. Alternativ steht Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit zu einer Inhouse-Durchführung bei Ihnen vor Ort zur Verfügung. Aus aktuellem Anlass bieten wir sämtliche Schulungen und Workshops auch als Webinar an.
Beratung von Unternehmen zu den weitreichenden neuen Pflichten für die Geschäftsleitung aufgrund des künftigen Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) und Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen zur erforderlichen Compliance-Risikoanalysen, der Implementierung von Beschwerdeverfahren und Hinweisgebersystemen. Beratung im Hinblick auf die wesentlichen Abweichungen zum aktuellen Entwurf einer europäischen Lieferketten-Richtlinie.
Prüfung der Eigenschaft als Verpflichteter i.S.d. Geldwäschegesetz (GWG). Beratung zu den Pflichten im Zusammenhang mit der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten. Ermittlung von wirtschaftlich Berechtigten und Beratung zu den Pflichten in Bezug auf erforderliche Eintragungen in das Transparenzregister. Durchführung von Gefährdungsanalysen und Ableitung von Präventionsmaßnahmen (z.B. Monitoring-Maßnahmen). Implementierung von Know-Your-Customer-Prozessen. Beratung zur Notwendigkeit der Abgabe einer Verdachtsanzeige. Durchführung von Inhouse-Schulungen und Workshops.
Beratung von Unternehmen zu den Vorschriften des Strafgesetzbuches in Bezug auf Bestechung und Korruption, wie auch des UK Bribery Act und des US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA). Implementierung von Unternehmensstandards zur Annahme und Gewährung von Geschenken und Einladungen wie auch damit verbundener Freigabeprozesse. Durchführung von Inhouse-Schulungen und Workshops. Implementierung des internationalen Standard ISO 37001 zu Anti Korruptions Management Systemen und Vorbereitung auf Zertifizierungen durch zugelassene Zertifizierungsstellen.
Durchführung von Assessments zur Ermittlung kartellrechtlicher Risiken in Unternehmen. Beratung von Unternehmen zur Implementierung von Prozessen und Mitarbeiterinformationen zur Sicherstellung der Einhaltung des kartellrechtskonformen Verhaltens der Mitarbeiter. Schulung von Mitarbeitern in Bezug auf Verhaltensempfehlungen zur Verhinderung (auch unbewusster) Preisabsprachen mit Mitbewerbern.
Durchführung einer Compliance Due Diligence von Zielunternehmen (Targets) zur Reduzierung von Risiken für Erwerber bei M&A-Deals (Fusionen oder Übernahmen). Durchführung von Prüfungshandlungen und Assessments zur Ermittlung von Compliance-Risiken des Zielunternehmens. Reorganisation der Compliance-Funktion nach dem Abschluss eines M&A-Deals.
Inhouse-Schulungen und Workshops für Aufsichtsräte, Geschäftsleiter und sonstige relevante Personen zu den Publizitätspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften. Darstellung der Anforderungen in Bezug auf die fristgerechte Offenlegung von Berichten, Ad-Hoc-Mitteilungen oder Directors‘ Dealings-Pflichten mit Umsetzungsbeispielen.
Beratung zu den Anforderungen in Bezug auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), den nationalen Datenschutzbestimmungen, der Datensicherheit sowie IT-Compliance und Cyber-Security-Themen. Unterstützung bei der Durchführung von sog. Datenschutz-Folgenabschätzungen. Durchführung von Umsetzungs-Checks zur Prüfung der Einhaltung von Implementierungsanforderungen. Prüfung des Vorliegens der Eigenschaft als sog. Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und Beratung zu den damit verbundenen Implementierungsmaßnahmen. Prüfung und Beratung zum Vorliegen meldepflichtiger Sachverhalte.
Beratung zu aktuell geltenden nationalen und künftigen europarechtlichen Anforderungen (z.B. Vorschlag für eine Verordnung über Märkte in Kryptowerte, MiCAR) an das Angebot, den Vertrieb und weiteren Dienstleistungen (z.B. Beratung, Vermittlung von Aufträgen oder Betrieb von Handelsplattformen) im Zusammenhang mit digitalen Assets. Durchführung von Schulungen zu den wesentlichen aufsichtsrechtlichen Vorgaben.
Durchführung von Schulungen gem. WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung für Anlageberater, Vertriebsbeauftragte, Vertriebsmitarbeiter und Mitarbeiter der Finanzportfolioverwaltung sowie zu den MaComp für Compliance-Beauftragte. Außerdem Schulungen zur Nachhaltigkeitsregulierung sowie ESG-Kriterien und deren Auswirkungen auf Beratung, Vertrieb, Produkte und Strategien von Anlageberatern sowie Portfolioverwaltern.
Beratung von Finanzportfolioverwaltern zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und deren Auswirkungen auf die internen Prozesse (z.B. zur Nachhaltigkeitsregulierung). Durchführung von MiFID II-Checks. Prüfung von Verträgen, Formularen zur Einholung von Kundenangaben und Kundeninformationen zum Abschluss einer Finanzportfolioverwaltung.
Unterstützung bei der Implementierung von Gesetzen, Richtlinien oder Rundschreiben der Aufsichtsbehörden (z.B. KWG/MaRisk, MiFID II, MaComp, PSD 2, ZAG, MaDepot oder den Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement). Beratung zur aufsichtsrechtskonformen Erschließung neuer Geschäftsfelder, wie z.B. der Automatisierten Vermögensverwaltung oder des Robo-Advice. Unterstützung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsregulierung und der ESG-Kriterien.
Optimierung vorhandener Compliance-Prozesse zur Durchführung von Compliance-Risikoanalysen und aus diesen abgeleiteten Compliance-Kontrollen sowie weiterer Compliance-Prozesse, wie beispielsweise des Rechtsmonitoring oder des Richtlinien-Managements. Implementierung aufeinander abgestimmter ganzheitlicher Compliance-Prozesse.
Implementierung von Compliance-Kontrollkonzepten für Finanzdienstleister wie auch (vorübergehende) Durchführung einzelner Kontrollhandlungen zur Unterstützung kurzfristiger personeller Engpässe oder Einarbeitung von (neuen) Mitarbeitern von Finanzdienstleistern.
Schulung von Mitarbeitern (z.B. Anlageberatern) zur Vorbereitung auf Interviews durch Aufsichtsbehörden im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen. Unterstützung bei der Beantwortung von Anfragen der Aufsichtsbehörden.
COMPLIANCE FÜR ZAHLUNGSDIENSTLEISTER
Inhouse-Schulungen und Workshops für Zahlungsdienstleister zur Implementierung von Compliance-Maßnahmen. Darstellung eines Best-Practice-Ansatzes zur Geldwäsche-Prävention, Sanktionen und Embargos, Know-Your-Customer-Prozessen, dem Beschwerdemanagement und den compliance-relevanten Anforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Kanzlei-Inhaberin
Rechtsanwältin (Zulassung seit 2010)
Certified Compliance Professional (CCP)
Compliance Auditorin (TÜV)
Externe Vertrauensanwältin bzw. Ombudsperson
Referentin bei Tagungen und Fortbildungen
Autorin diverser Fachpublikationen
Berufserfahrung: langjährige Inhouse-Tätigkeiten als Compliance-Beauftragte, Geldwäsche-Beauftragte und Justiziarin u.a. im Bereich Global Markets Compliance eines DAX-30 Konzerns
Legal Assistant
Kanzlei-Management
Legal Assistant
Kanzlei-Management
Anika Feger in: Compliance-Berater, November 2023
Anika Feger und Raphael Gollasch in: Compliance-Berater, Juli 2022
Anika Feger in: Compliance-Berater, Juni 2022
Anika Feger in: Compliance-Berater, November 2020
Anika Feger und Sahra Veith in: Compliance-Berater, Juni 2020
Anika Feger in: Compliance-Berater, Januar/Februar 2020
Anika Feger in: Compliance-Berater, Oktober 2018
Anika Feger in: MiFID II - Recht, Praxis, Perspektiven
Frankfurt School Verlag, 1. Auflage 2018
Anika Feger in: Fraud & Compliance Management - Trends, Entwicklungen, Perspektiven
Frankfurt School Verlag, 1. Auflage 2018
Anika Feger in: Compliance-Berater, Oktober 2017
Anika Feger in: Banken Times Klassik, Juni 2017
Anika Feger in: Banken Times Klassik, Mai 2017
Anika Feger in: Banken Times Klassik, April 2017
Anika Feger in: Banken Times Klassik, Dezember 2016/Januar 2017
Anika Feger in: Bank Praktiker, Oktober 2012
Rechtsanwältin Anika Feger
Certified Compliance Professional (CCP)
Kurfürstendamm 14
10719 Berlin / Germany
Telefon: +49 30 992113-200
Fax: +49 30 992113-225
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